Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende

Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des
Kinderzuschlags wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ab 2015 um 600 € auf 1.908 €
angehoben.
Zudem ist der Entlastungsbetrag nun an die Kinderzahl gekoppelt. Für das zweite und jedes weitere
Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 240 €.

Zumutbare Eigenbelastung bei den außergewöhnlichen Belastungen ist verfassungsgemäß

Der BFH hat mit Urteil vom 02.09.2015 (IV R 32/13) entschieden, dass es von Verfassungs wegen
nicht geboten ist, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten als
außergewöhnliche Belastungen auf den Ansatz der zumutbaren Belastung zu verzichten.

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