Selbstanzeige und Steuerstrafrecht

Sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Rechtsprechung ist bei Steuerstrafsachen  in den letzten Jahren eine massive Verschärfung  eingetreten.

Die Verkürzung von Steuern gilt nicht mehr als Kavaliersdelikt und wird vom Staat strengstens verfolgt.

Nicht nur anonyme Anzeigen, CD-Einkäufe, Gruppenanfragen, sondern auch die „normale“ Betriebsprüfung sowie Maßnahmen des sogenannten Flankenschutzes führen immer häufiger zur Einleitung eines Straf- und Bußgeldverfahrens.

Für eine erfolgreiche Strafverteidigung reicht es in diesen schwierigen Zeiten häufig nicht aus, sich z.B. als Steuerberater mit Steuerrecht auszukennen oder als Strafverteidiger lediglich mit dem Strafrecht.

Wir verfügen über besonderes Know how aus beiden Bereichen und unterstützen Sie professionell und diskret von der vorbeugenden legalen Gestaltung bis hin zur Vertretung im Steuerstrafverfahren.

Gerne beraten wir Sie auch bei der Erstattung einer Selbstanzeige. Die Hürden für die angestrebte Strafbefreiung sind in den letzten Jahren immer wieder heraufgesetzt worden und es bedarf einer professionellen Unterstützung durch einen erfahrenen Berater.

Zu unseren Leistungen im Bereich des Steuerstrafrechts gehören insbesondere die Betreuung und Vertretung in folgenden Bereichen:

  • Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung
  • Tax Compliance
  • Beistand bei Verhandlungen mit Finanz- und/oder Zollbehörden
  • Begleitung von Außenprüfung/Steuerfahndungsprüfungen
  • Vertretung im Ermittlungsverfahren, insbesondere Beistand bei Vernehmungen/Durchsuchungen und bei der Beschlagnahme
  • Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung
  • Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung ohne Bestrafung trotz Steuerhinterziehung/Steuerverkürzung
  • Beratung von Erben bei Steuerstraftaten des Erblassers (nicht versteuertes Auslandsdepot)

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns!

 

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