Der BFH hat mit Urteil vom 10.09.2015 (IV R 8/13) entschieden, dass die in § 4 Abs. 5 b EStG
angeordnete Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer für Veranlagungszeiträume ab 2008 von der
Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer verfassungsgemäß ist.
Fahrtkostenermittlung, wenn der Arzt auf dem Weg in die Praxis noch beim Patienten vorbeischaut
Werden Hausbesuche mit dem Weg zwischen Praxis und Zuhause verbunden, dann handelt es sich
nach Meinung des BFH bei derartigen Dreiecksfahrten primär um Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte. Hierfür ist der Betriebsausgabenabzug auf 0,30 € je Entfernungskilometer begrenzt.
Nur für die Mehrkilometer sind die tatsächlichen Kosten voll als Betriebsausgabe abziehbar.